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Vertragsbedingungen

Gesetzliche Feiertage 2008

An folgenden gesetzlichen Feiertagen bleibt unsere Schule geschlossen:
17. März, 24.März, 5. Mai, 2. Juni, 4. August, 27. Oktober
Weihnachtsferien: 22. Dezember 07 – 04 Januar 08
Das SLC ist an allen öffentlichen Feiertagen geschlossen. Wenn der Montag auf einen nationalen Feiertag (Bank Holiday) fällt, beginnt der Kurs am Dienstag.

Bankgebuehren

Wir bedauern, dass Bankgebuehren, die in Ihrem Namen von unserem Konto abgebucht werden, bei Ihrer Ankunft an uns zurueckerstattet werden muessen.

Stornierung

Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Massgeblich fuer den Stornierungstermin ist das Datum, an dem die schriftliche Ruecktrittserklaerung im SLC ankommt. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiseruecktrittskostenversicherung fuer den Unfall- oder Krankheitsfall.
Stornierungsgebuehren:
-Bis zu zwei Wochen vor Beginn des Kurses: Anzahlung (150€)
- 8 bis 14 Tage vor Kursbeginn: 50%
- 7 bis 0 Tage vor Kursbeginn: 100%
Unterrichts- oder Unterkunftsgebuehren werden nicht erstattet, wenn ein(e) Teilnehmer(in) verspaetet ankommt oder den Kurs frueher verlassen moechte. Das SLC erstattet keine Gebuehren bei Abwesenheit.

Langzeitstudenten

Sprachschueler(innen), die einen Kurs von 10 oder mehr Wochen gebucht haben, koennen den Unterricht fuer einen Urlaub unterbrechen. Die genauen Urlaubstermine muessen bei der Buchung angegeben werden. Bei Abwesenheit des Teilnehmers oder Erkrankung, die Folge des Urlaubs sind, werden keine Gebuehren erstattet.

Study Visa

Sprachschueler(innen) aus EU-Laendern benoetigen kein Einreisevisum fuer Irland. Sprachschueler aus Nicht-EU Laendern benoetigen moeglicherweise ein Visum. Bitte informieren Sie sich bei der naechstgelegenen irischen Botschaft ueber die Bestimmungen vor Reiseantritt.
Im Falle einer Visumverweigerung erstatten wir alle eingegangenen Zahlungen abzueglich €150 Bearbeitungsgebuehr. Wir benoetigen unbedingt die offizielle schriftliche Mitteilung der Botschaft ueber die Visumablehnung, anderenfalls koennen keine Gebuehren erstattet werden.

Aufschub des Kurstermins

Koennen Sie an einem Kurs nicht teilnehmen, so haben Sie die Moeglichkeit der Teilnahme zu einem spaeteren Termin. Die gewuenschten Nachholtermine muessen dem SLC schriftlich innerhalb von drei Monaten mitgeteilt werden. Bitte ueberweisen Sie uns gleichzeitig eine Bearbeitungsgebuehr von €65.

Haftung

Das SLC behaelt sich vor, Preise, Bedingungen und Details zu aendern. Das SLC hat das Recht, jede Person zu jeder Zeit abzulehnen, ohne dafuer haftbar zu sein.
Das SLC weist darauf hin, dass es bei allen Abmachungen bezueglich Transport, Aktivitaeten oder Unterkunft als Vermittler taetig ist unter der ausdruecklichen Bedingung, dass es nicht haftbar ist bei irgendeiner Art von Verletzung, Schaden, Verlust, Unfall, Verspaetung oder Unregelmaessigkeiten, die verursacht sein koennten durch einen Defekt in einem Fahrzeug oder durch Versagen eines Unternehmens oder von Einzelpersonen, die fuer die Befoerderung von Passagieren angestellt sind, oder bei der Durchfuehrung von Programmarrangements, oder in damit verbundenen anderen Faellen oder irgeneines Gastfamilienmitgliedes.
Es wird keine Verantwortung uebernommen fuer Verluste oder Folgekosten verursacht durch Verspaetungen oder Veraenderungen bei Luft-, See-, Bahn-, Bus- oder anderen Leistungen, Krankheit, Wetter, Krieg, Quarantaene, Streiks etc.

Abwesenheit eines Lehrers

Sollte ein Lehrer wegen Krankheit oder unvorhergesehener Umstaende wie z.B. Naturkatastrophen nicht unterrichten koennen, wird das SLC alles erdenklich Moegliche unternehmen, um so schnell wie moeglich eine Vertretung zu finden. Eine Garantie fuer eine sofortige Vertretung uebernimmt das SLC nicht; moeglicherweise muessen kurzfristig Klassen zusammengelegt werden oder es muss Unterricht ausfallen. In diesen Faellen werden keine Kosten erstattet.

Sprachniveau

Das SLC behält sich das Recht vor, einer Gruppe bis zu neun Studenten zuzuordnen, um die Übereinstimmung der Sprachniveaus zu verbessern. Dies stellt eine Ausnahme dar und ist nicht das normale Verfahren.

Sollte das Englisch-Niveau eines Studenten in einer Woche nicht mit dem Niveau der Gruppe übereinstimmen, der er angehört, so ermöglichen wir dem betreffenden Studenten gern 10 Stunden Einzelunterricht und dazu ein entsprechendes Selbststudium.

Versicherung

Durch das SLC sind Sie gegen Unfall/Verletzung ausschliesslich im Schulgebaeude versichert. Nicht versichert durch das SLC sind Sprachschueler gegen Krankheit, Diebstahl, Beschaedigung oder Verlust persoenlichen Eigentums; das SLC uebernimmt fuer diese Faelle keine Verantwortung. Deshalb ist eine private Versicherung notwendig. Die medizinische Versorgung in Irland ist fuer Sie moeglicherweise kostenlos. Bitte informieren Sie sich darueber vor Reiseantritt. Kursteilnehmer(innen) wird dringend greaten, ausreichende Reise-, Kranken-, Geld- und Gepaeckversicherung vor der Reise abzuschliessen. EU-Einwohner sollten E111 Formulare (Auslandskrankenscheine) mitbringen.


Troubleshooting

Sollten waehrend Ihres Aufenthaltes allgemein-medizinische oder zahnaerztliche Behandlungen erforderlich sein, so werden wir gern fuer Sie einen Artstermin vereinbaren. Bitte informieren Sie uns auch gegebenenfalls ueber gesundheitliche Besonderheiten, die wir beruecksichtigen muessen, wie z.B. Epilepsie, Diabetes, Schwangerschaft etc.

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